AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von Gastro Germany e.K. (nachfolgend Gastro Germany genannt) gegenüber ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Das Angebot von Gastro Germany richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Behörden, Vereine sowie soziale und kirchliche Einrichtungen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Gastro Germany ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Gastro Germany in Kenntnis abweichender Bedingungen eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Angebote, Produktangaben und Vertragsschluss

(1) Produktdarstellungen und sonstige Angaben im Onlineshop stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben, sofern eine Darstellung nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot gekennzeichnet ist.

(2) Angaben zu Maßen, Gewichten, Farben, Leistungswerten, technischen Daten, Abbildungen und Zeichnungen dienen der Beschreibung des Liefergegenstandes. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen sowie technische Weiterentwicklungen und der Austausch von Bauteilen durch gleichwertige Teile bleiben zulässig, soweit dadurch die vereinbarte Beschaffenheit und die Verwendbarkeit zum vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale bleiben unberührt. Abgebildetes Zubehör und Dekorationsmaterial gehören nur zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs im Onlineshop oder durch eine Bestellung auf anderem Kommunikationsweg ein verbindliches Vertragsangebot ab. Vor Absenden einer Onlinebestellung kann der Kunde seine Eingaben im Rahmen der im Bestellprozess zur Verfügung gestellten technischen Möglichkeiten prüfen und korrigieren.

(5) Eine automatisierte Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(6) Gastro Germany kann ein Vertragsangebot insbesondere ablehnen, wenn ein Artikel nicht verfügbar ist, die Belieferung an die angegebene Lieferadresse nicht möglich ist, eine erforderliche Zahlungs- oder Bonitätsprüfung negativ ausfällt oder rechtliche beziehungsweise tatsächliche Hindernisse der Vertragsdurchführung entgegenstehen.

(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, zutreffende Kontaktdaten anzugeben und den Empfang vertragsbezogener Mitteilungen sicherzustellen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallender Versand-, Fracht- und sonstiger Zusatzkosten. Maßgeblich sind die im Angebot, im Onlineshop oder im Bestellvorgang ausgewiesenen Konditionen.

(2) Zusätzliche Kosten, die aufgrund vom Kunden veranlasster oder in seinem Verantwortungsbereich liegender besonderer Transport-, Liefer-, Entlade- oder Zufahrtsbedingungen entstehen, trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Gleiches gilt für Zölle, Einfuhrabgaben und vergleichbare öffentlich-rechtliche Belastungen, soweit diese nach den vereinbarten Lieferbedingungen vom Kunden zu tragen sind.

(3) Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten und etwaige hierfür geltende Bedingungen werden im Onlineshop, im Angebot oder im Bestellvorgang angezeigt. Einzelne Zahlungsarten können von einer Bonitätsprüfung, einer Freigabe durch einen Zahlungsdienstleister oder weiteren sachlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

(4) Soweit die Zahlungsabwicklung über einen Zahlungs-, Finanzierungs- oder Leasingdienstleister erfolgt, können ergänzend dessen im Rahmen der Zahlungsabwicklung mitgeteilte Bedingungen gelten.

(5) Rechnungen sind zu dem jeweils ausgewiesenen Fälligkeitstermin ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Lieferung, Versand, Selbstabholung und Gefahrübergang

(1) Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse und, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, grundsätzlich frei Bordsteinkante. Art und Umfang der Lieferung sowie etwaige Versandkosten ergeben sich aus dem Angebot, dem Bestellvorgang, der Auftragsbestätigung und den jeweils veröffentlichten Lieferbedingungen.

(2) Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gelten die im Onlineshop beziehungsweise in den Lieferbedingungen ausgewiesenen Versandkonditionen. Lieferungen in andere Länder erfolgen, soweit Gastro Germany eine Lieferung in das jeweilige Zielland für die konkrete Bestellung anbietet, zu den im Bestellvorgang ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Versand- und Lieferkonditionen. Die technische Auswahl eines Landes als Rechnungs-, Kunden- oder Adressland begründet für sich allein keinen Anspruch auf Belieferung dieses Landes.

Für Lieferungen auf Inseln, an Bergstationen oder sonstige schwer zugängliche Lieferorte, für Sondertransporte sowie bei besonderen Anforderungen an Transport, Zufahrt, Zustellung oder Entladung können zusätzliche Kosten entstehen und abweichende Lieferbedingungen gelten. Soweit diese nicht bereits vor Vertragsschluss ausgewiesen werden können, erfolgt die Lieferung nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung.

Kann für eine konkrete Bestellung kein Versandpreis automatisiert ermittelt oder keine geeignete Versandart angeboten werden, erfolgt die Lieferung ebenfalls nur nach gesonderter Vereinbarung.

(3) Lieferzeitangaben sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, voraussichtliche Angaben. Der Beginn einer Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt und vereinbarte Voraussetzungen für die Auftragsausführung erfüllt sind.

(4) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Gastro Germany, die eine Lieferung oder Leistung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen um einen angemessenen Zeitraum. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie erhebliche Betriebs-, Transport- oder Lieferkettenstörungen. Gesetzliche Rechte der Parteien bei länger andauernden Leistungshindernissen bleiben unberührt.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und die vertragsgemäße Nutzung der bereits gelieferten Teile hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er erforderliche Mitwirkungs-, Informations- oder Bereitstellungspflichten, kann Gastro Germany Ersatz der hierdurch entstehenden angemessenen Mehraufwendungen und Schäden verlangen. Hierzu können insbesondere Kosten für Wartezeiten, erfolglose Zustellversuche, erneute Anlieferung, Lagerung oder zusätzliche Transportleistungen gehören.

(7) Wird die Ware vereinbarungsgemäß versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Einrichtung auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig. Verzögert sich Versand oder Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gefahrübergang.

(8) Bei vereinbarter Selbstabholung erfolgt die Übergabe am vereinbarten Abholort. Ab Übergabe an den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten ist der Kunde für Verladung, Ladungssicherung, Transport, Entladung, Einbringung und gegebenenfalls Zwischenlagerung verantwortlich.

(9) Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung vor Bestätigung der ordnungsgemäßen Übernahme im zumutbaren Umfang auf äußerlich erkennbare Transportschäden, Fehlmengen und sonstige erkennbare Abweichungen zu prüfen. Erkennbare Schäden oder Abweichungen sind auf dem Fracht-, Liefer- oder Empfangsnachweis möglichst konkret zu vermerken und vom Frachtführer bestätigen zu lassen. Schäden sollen zusätzlich fotografisch dokumentiert und Gastro Germany unverzüglich mitgeteilt werden.

Wird die Ware ohne entsprechenden Vorbehalt als äußerlich ordnungsgemäß übernommen, kann dies bei der Beurteilung berücksichtigt werden, ob ein später geltend gemachter Schaden bereits bei Ablieferung vorhanden und äußerlich erkennbar war. Verdeckte Schäden und sonstige zunächst nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

(10) Sperrige oder besonders schwere Produkte können eine geeignete Zufahrt, Entladestelle oder Entladehilfe erfordern. Soweit eine solche Leistung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist, hat der Kunde die für die Entladung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Zusätzliche Leistungen wie Lieferavis, Hebebühne, Mitnahmestapler, Einbringung oder Montage sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

(11) Ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht für mangelfreie Ware besteht nicht. Gastro Germany kann im Einzelfall einer Rücknahme oder einem Umtausch aus Kulanz zustimmen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Eine Kulanzrücknahme bedarf vor der Rücksendung der ausdrücklichen Zustimmung von Gastro Germany und kann insbesondere vom Zustand, der Vollständigkeit und Wiederverkäuflichkeit der Ware, dem Zustand der Originalverpackung sowie von einer angemessenen Beteiligung des Kunden an den durch die Rücknahme entstehenden Kosten abhängig gemacht werden. Die jeweiligen Bedingungen werden dem Kunden vor Zustimmung zur Rücknahme mitgeteilt.

Eine Kulanzentscheidung begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung anderer oder zukünftiger Fälle. Gesetzliche Mängel- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

(12) Möbel und sonstige als unmontiert gekennzeichnete Produkte werden zur Selbstmontage geliefert. Montage-, Anschluss-, Installations- und Inbetriebnahmeleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Gastro Germany behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Kunde hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Gastro Germany unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen, erhebliche Beschädigungen, Verlust oder sonstige Zugriffe Dritter zu informieren. Auf Verlangen sind die zur Wahrung der Rechte von Gastro Germany erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrags der betreffenden Vorbehaltsware an Gastro Germany zur Sicherheit ab. Gastro Germany nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen im eigenen Namen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt in der Weise, dass Gastro Germany an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erwirbt, soweit dies rechtlich möglich ist. Für die hieraus entstehenden Sicherungsrechte gelten die Regelungen über die Vorbehaltsware entsprechend.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, kann Gastro Germany nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen die Vorbehaltsware herausverlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht automatisch einen Rücktritt vom Vertrag.

(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10 %, wird Gastro Germany auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

(7) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Planungen, technischen Unterlagen und sonstigen Angebotsunterlagen behält sich Gastro Germany Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich oder ausdrücklich gestattet ist.

§ 6 Mängelrechte und Reklamationen

(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt zwölf Monate ab Ablieferung, soweit gesetzlich eine Verkürzung zulässig ist. Unberührt bleiben Ansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistig verschwiegener Mängel, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie sonstige Ansprüche, für die zwingende gesetzliche Regelungen gelten.

(2) Gebrauchte Waren werden, soweit gesetzlich zulässig und im Angebot nicht anders angegeben, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

(3) Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

(4) Bei einem berechtigten Mangel ist Gastro Germany zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Art, Ort und Durchführung der Prüfung und Nacherfüllung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach Art des Liefergegenstandes und des geltend gemachten Mangels. Ein Anspruch auf einen Vor-Ort-Service oder den Einsatz eines Servicetechnikers besteht nur, soweit dies für die geschuldete Nacherfüllung erforderlich ist oder ausdrücklich vereinbart wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie berechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

(5) Der Kunde hat Gastro Germany bei der Prüfung und Bearbeitung einer Reklamation in zumutbarem Umfang zu unterstützen und den Liefergegenstand für erforderliche Prüfungen und Nacherfüllungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage sind die zur Fehlerbeurteilung erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere Angaben zum Fehlerbild, Typenschild beziehungsweise Seriennummer sowie geeignete Fotos oder Videos, zur Verfügung zu stellen. Soweit für die Beurteilung des geltend gemachten Mangels relevant, können auch Nachweise oder Angaben zu Installation, Anschluss, Inbetriebnahme, Betriebsbedingungen, Wartung und Pflege verlangt werden.

Abhängig von Art und Beschaffenheit des Liefergegenstandes sowie dem geltend gemachten Mangel kann eine technische Prüfung vor Ort, eine Ferndiagnose oder die Prüfung des Liefergegenstandes beziehungsweise betroffener Komponenten an einem hierfür vorgesehenen Service-, Werkstatt- oder Prüfstandort erforderlich sein. Der Kunde hat die hierfür erforderliche und zumutbare Mitwirkung zu erbringen. Die gesetzliche Kostentragungspflicht bei berechtigten Mängelansprüchen bleibt unberührt.

Verzögert sich die Prüfung oder Nacherfüllung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkung, verlängern sich die hierfür erforderlichen Fristen angemessen.

(6) Soweit für den Liefergegenstand aufgrund seiner Art, der technischen Anforderungen, der Herstellerangaben oder geltender Vorschriften eine fachgerechte Installation, Montage, Inbetriebnahme oder ein fachgerechter Anschluss erforderlich ist, hat der Kunde sicherzustellen, dass diese Arbeiten durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal oder einen geeigneten Fachbetrieb und unter Beachtung der maßgeblichen Installations-, Betriebs- und Sicherheitsvorgaben durchgeführt werden.

Der Kunde hat die fachgerechte Durchführung in geeigneter Weise zu dokumentieren und Gastro Germany bei einer Reklamation auf Verlangen die für die Beurteilung des geltend gemachten Mangels erforderlichen Nachweise über Installation, Anschluss, Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls Wartung und Pflege zur Verfügung zu stellen. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der geltend gemachte Mangel oder Schaden auf einer nicht fachgerechten Installation, Montage, Inbetriebnahme, einem fehlerhaften Anschluss, einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung, Fehlbedienung, unzureichenden Wartung oder Pflege oder einer sonstigen nicht vertragsgemäßen Behandlung beruht.

(7) Eigenmächtige Reparaturen, Veränderungen oder Eingriffe des Kunden oder Dritter beeinträchtigen Mängelansprüche nur, soweit hierdurch der geltend gemachte Mangel verursacht, verschlimmert oder dessen Prüfung oder Nacherfüllung unzumutbar erschwert wurde. Notwendige Maßnahmen zur Abwehr akuter Schäden bleiben hiervon unberührt; Gastro Germany ist hierüber unverzüglich zu informieren.

(8) Wird zur Prüfung oder Bearbeitung einer Reklamation nach Abstimmung mit dem Kunden ein Servicetechniker oder Fachbetrieb eingesetzt, trägt Gastro Germany die erforderlichen Kosten, soweit tatsächlich ein von Gastro Germany zu vertretender Mangel vorliegt und Gastro Germany zur Kostentragung verpflichtet ist.

Ergibt die Überprüfung, dass kein von Gastro Germany zu vertretender Mangel vorliegt, können dem Kunden die tatsächlich entstandenen und angemessenen Prüf-, Anfahrts-, Arbeits-, Transport- und sonstigen Servicekosten in Rechnung gestellt werden, soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt oder der Kunde erkannt hat oder bei angemessener Prüfung hätte erkennen können, dass kein von Gastro Germany zu vertretender Mangel vorliegt. Dies gilt insbesondere bei nicht fachgerechter Installation oder Inbetriebnahme, fehlerhaftem Anschluss, Fehlbedienung, unzureichender Wartung oder Pflege sowie äußerer Beschädigung.

Der Kunde hat vor einem kostenverursachenden Serviceeinsatz die von Gastro Germany zur Fehlerbeurteilung zumutbar angeforderten Informationen und Unterlagen bereitzustellen und zumutbare einfache Prüfungen durchzuführen.

(9) Bei einer berechtigten Mängelrüge trägt Gastro Germany die gesetzlich von ihr zu tragenden erforderlichen Kosten der Nacherfüllung. Eine Rücksendung des Liefergegenstandes oder einzelner Komponenten ist vorab mit Gastro Germany abzustimmen.

(10) Für einzelne Produkte können über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus zusätzliche Garantien, verlängerte Garantiezeiten oder freiwillige Serviceleistungen eines Herstellers oder sonstigen Garantiegebers bestehen. Ob und in welchem Umfang solche zusätzlichen Leistungen bestehen, richtet sich nach den für das jeweilige Produkt geltenden Garantie- oder Leistungsbedingungen. Sie können insbesondere hinsichtlich Dauer, erfasster Produkte oder Produktgruppen, Leistungsumfang, Ersatzteilversorgung, Reparatur, Vor-Ort-Service und sonstiger Serviceleistungen unterschiedlich ausgestaltet oder auf bestimmte Leistungen beschränkt sein.

Insbesondere begründet eine zusätzliche oder verlängerte Garantie nicht automatisch einen Anspruch auf kostenlosen Vor-Ort-Service, Technikereinsatz, Montage, Einbau, Ausbau, Transport oder sonstige Arbeitsleistungen. Ist eine zusätzliche Garantie oder freiwillige Leistung beispielsweise auf die Bereitstellung von Ersatzteilen beschränkt, richten sich weitergehende Leistungen und deren Kostentragung nach den jeweiligen Garantie- oder Leistungsbedingungen. Gesetzliche Mängelrechte des Kunden gegenüber Gastro Germany bleiben hiervon unberührt.

Soweit Gastro Germany aus einer solchen zusätzlichen Garantie oder freiwilligen Leistung eigene, auf den Kunden übertragbare Ansprüche zustehen, wird Gastro Germany diese auf Verlangen des Kunden an diesen übertragen oder ihn bei der Geltendmachung gegenüber dem jeweiligen Garantiegeber in angemessenem Umfang unterstützen.

§ 7 Haftung

(1) Gastro Germany haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Gastro Germany, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet Gastro Germany unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere aufgrund produkthaftungsrechtlicher Vorschriften, sowie eine Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien oder arglistig verschwiegener Mängel bleiben unberührt.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen. Beabsichtigt der Kunde im Zusammenhang mit einem behaupteten Mangel erhebliche Aufwendungen, ist Gastro Germany vorab Gelegenheit zur Prüfung und Abstimmung zu geben, soweit nicht dringende Maßnahmen zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind.

§ 8 Elektro- und Elektronikaltgeräte

(1) Elektro- und Elektronikaltgeräte sind entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben getrennt zu erfassen und ordnungsgemäß einer Wiederverwendung, Behandlung oder Verwertung zuzuführen.

(2) Da sich die Angebote von Gastro Germany ausschließlich an gewerbliche und institutionelle Kunden richten, richten sich etwaige Rücknahme-, Abhol- und Entsorgungspflichten nach der für das jeweilige Gerät und den jeweiligen Geschäftsvorgang geltenden Rechtslage sowie nach gegebenenfalls getroffenen Vereinbarungen.

(3) Soweit eine Rücknahme oder Abholung durch Gastro Germany gesetzlich geschuldet oder ausdrücklich vereinbart ist, ist diese vor Übergabe oder Rücksendung mit Gastro Germany abzustimmen. Ohne vorherige Abstimmung eingesandte oder bereitgestellte Altgeräte können zurückgewiesen werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(4) Auf Anfrage informiert Gastro Germany über die für den konkreten Vorgang vorgesehenen Rückgabe- oder Abwicklungsmöglichkeiten.

§ 9 Verpackungen und erweiterte Herstellerverantwortung

(1) Für die im Zusammenhang mit Lieferungen anfallenden Verkaufs-, Um-, Transport-, Versand- und sonstigen Verpackungen gelten die jeweils anwendbaren europäischen und nationalen verpackungs- und abfallrechtlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der beteiligten Marktteilnehmer bleibt unberührt.

(2) Soweit gesetzlich eine abweichende Vereinbarung über Rückgabeort, Rücknahmeabwicklung oder Kostentragung zulässig ist, wird vereinbart, dass die beim Kunden anfallenden Verpackungen grundsätzlich am Lieferort verbleiben und vom Kunden auf eigene Kosten einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden. Eine Rücksendung von Verpackungen an Gastro Germany erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung. Zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben unberührt.

(3) Bei grenzüberschreitenden Lieferungen gelten ergänzend die zwingenden verpackungs- und abfallrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes. Soweit dem Kunden aufgrund seiner Stellung im jeweiligen Geschäftsvorgang eigene gesetzliche Verpflichtungen obliegen, hat er diese eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu erfüllen. Zwingend einem anderen Beteiligten zugewiesene Verpflichtungen werden hierdurch nicht auf den Kunden übertragen.

(4) Der Kunde hat Gastro Germany auf Anfrage diejenigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur rechtlichen Einordnung des konkreten Geschäftsvorgangs erforderlich sind.

§ 10 Datenschutz

(1) Gastro Germany verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für Anbahnung, Abschluss und Durchführung der Geschäftsbeziehung oder aufgrund sonstiger zulässiger Zwecke erforderlich ist.

(2) Soweit dies für die Vertragsdurchführung oder aufgrund sonstiger zulässiger Zwecke erforderlich ist, können personenbezogene Daten an mit der Vertragsabwicklung beauftragte oder daran beteiligte Unternehmen und Dienstleister übermittelt werden.

(3) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Gastro Germany.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

(2) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit eine entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist und nichts anderes vereinbart wurde, der Geschäftssitz von Gastro Germany.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz von Gastro Germany. Gastro Germany bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Für Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland gelten ergänzend die gesetzlichen Möglichkeiten einer Gerichtsstandsvereinbarung.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Version 2024.0712